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d) Wir  sind  berechtigt,  unbeschadet  der  Zahlungsverpflichtung  des    f)  Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus nachfolgenden
              Bestellers, die durch uns wieder in Besitz genommene Vorbehaltsware      Gründen  entstanden  sind;  ungeeignete  oder unsachgemäße
              im freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten oder zum      Verwendung, eigenmächtige und fehlerhafte Montage oder Inbetrieb-
              jeweiligen Marktpreis zu übernehmen. Der  Marktpreis für die      setzung durch den Besteller oder Dritte, nachträgliche Änderungs-
              Vorbehaltsware wird durch einen vereidigten, von der für das Lieferwerk       arbeiten durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, nach-
              zuständigen  Industrie- und Handelskammer  benannten Sachver-     lässige oder fehlerhafte Behandlung, Wartung oder Instandhaltung,
              ständigen für den Besteller und uns verbindlich  geschätzt.  Der      Verstöße gegen die Betriebsanleitung, ungeeignete  Betriebsmittel,
              Erlös aus der Verwertung oder der Marktpreis wird nach Abzug der      sowie von  uns nicht  zu vertretende  chemische,  elektrochemische
              uns entstandenen Kosten mit der Zahlungsverpflichtung des Bestellers      oder  elektrische  Einflüsse  sowie  außergewöhnliche  Temperatur-
              verrechnet.                                       und Witterungseinflüsse.
            e) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
              des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt     8. Haftung
              vom Vertrag.                                    a) Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
            f)  Übersteigt der Wert der bestehenden  Sicherheiten  die gesicherten      dieser Bedingungen für einen Schaden auf-zukommen  haben, der
              Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen      leicht fahrlässig verursacht wurde,  so haften wir  beschränkt: Die
              des Bestellers in soweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer      Haftung  besteht  nur  bei  Verletzung  vertragswesentlicher  Pflichten
              Wahl verpflichtet.                                und  ist  auf  den  bei  Vertragsabschluss  vorhersehbaren  typischen
                                                                Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von
            7. Gewährleistung                                   Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom
            Für Mängel unserer Lieferungen  und/oder Leistungen,  einschl.  des     Besteller  für den betreffenden  Schadenfall  abgeschlossene  Versi-
            Fehlens zugesicherter  Eigenschaften, leisten wir  nach folgenden      cherung (ausgenommen Summenversicherung)  gedeckt  ist, haften
            Vorschriften Gewähr:                                wir nur für etwaige  damit  verbundene  Nachteile  des  Bestellers,
            a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich der verkaufte bzw. herge-     z. B. höhere Versicherungsprämien  oder Zinsnachteile  bis zur
              stellte Liefergegenstand, mit den Eigenschaften und Merkmalen      Schadensregulierung  durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig
              sowie dem  Verwendungszweck  gemäß  unserer  Produktbeschrei-     durch einen Mangel des Liefergegenstandes  verursachte  Schäden
              bung. Andere oder weiter-gehende Eigenschaften und/oder Merkmale      wird nicht gehaftet.
              oder ein darüber hinausgehen-der  Verwendungszweck gelten nur    b) Unabhängig  von einem  Verschulden unsererseits  bleibt  unsere
              dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich  schriftlich      Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Über-
              bestätigt werden.                                 nahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
            b) Der  Besteller  ist  verpflichtet,  den  Liefergegenstand  unverzüglich      Produkthaftungsgesetz unberührt.
              nach Erhalt zu überprüfen, insbesondere dahingehend, ob Mängel     c) Ausgeschlossen  ist die persönliche  Haftung der gesetzlichen  Ver-
              vorliegen, ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert oder die      treter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen  unseres Unter-
              vereinbarte Menge über/oder unterschritten wurde. Mängel sind uns      nehmens für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
              unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
            c) Nicht offensichtliche Mängel der vorbezeichneten  Art und nicht    9. Erfüllungsort, Teilunwirksamkeit
              offensichtliche  Falschlieferungen  sind unverzüglich  nach Sichtbar   a) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Ort des Lieferwerkes.
              werden, spätestens  jedoch  ab Lieferung zu rügen. Handelsübliche      Sind von uns auch Leistungen zu erbringen (z. B. Montage), so ist
              oder geringe, technisch nicht vermeidbare  Abweichungen der      Erfüllungsort der Ort, an dem die Leistungen zu erbringen sind. Für
              Qualität,  Farbe, Höhe, Breite,  Ausstattung oder des Gewichts      die  Zahlungspflicht  des  Bestellers  ist  Erfüllungsort  die  in  unserer
              berechtigen nicht zur Mängelrüge.                 Rechnung abgegebene Zahlstelle.
            d) Ist die Mängelrüge begründet und nach den Ziffern 8b sowie 8c    b) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben
              fristgemäß vorgebracht, werden wir nach unserer  Wahl  die  Mängel      die übrigen verbindlich; eine unwirksame Bestimmung ist durch eine
              beseitigen oder die mangelhaften Liefergegenstände zurücknehmen      wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk-
              und durch einwandfreie Liefergegenstände ersetzen (Nacherfüllung).      samen möglichst nahe kommt.
              Auswechsel- und Transportkosten tragen wir in einem Rahmen, der
              in einem angemessenen Verhältnis zu den zu ersetzenden Materia-   10. Gerichtsstand, anwendbares Recht
              lien und/oder den Mängelbeseitigungsarbeiten stehen muss; darüber    a) Gerichtsstand  für alle  Rechtsstreitigkeiten,  auch  für Wechsel-  und
              hinaus gehende Kosten trägt der Besteller.  Kommen wir  mit den       Scheckprozesse,  ist  Abenberg. Wir können den Besteller jedoch
              Mängelbeseitigungen,  Ersatzlieferung oder Neuerbringung in      auch  bei den Gerichten  seines allgemeinen  Gerichtsstandes
              Verzug, so kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen      verklagen.
              oder von dem betroffenen Teil des Vertrages zurücktreten; ist auch    b) Für alle Rechtsbeziehungen  zwischen  dem Besteller und uns gilt
              der übrige Teil des Vertrages für ihn unverwendbar, so ist er zum      ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien
              Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Die  vorstehenden      maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
              Rechte bestehen auch dann, wenn der Mangel nicht beseitigt werden
              kann oder für den Besteller weitere Nacherfüllungsversuche     Sonstiges
              unzumutbar sind oder Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung    Nachdruck, fotomechanische  Vervielfältigung  sowie elektronische
              fehlschlagen.                                   Speicherung und Verbreitung nur mit  Genehmigung des Herausgebers.
            e) Ansprüche  des  Bestellers  wegen mangelhafter  Liefergegenstände
              verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des    Alle Abb. können ähnlich sein.
              Liefergegenstandes, wenn der Besteller eine juristische Person des
              öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder    Stand 09/2019
              ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
              seiner  gewerblichen  oder  selbstständigen  beruflichen  Tätigkeit
              handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der
              Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegen-
              standes bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.








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