Page 113 - allcolor_Klebebandkatalog
P. 113
d) Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des f) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus nachfolgenden
Bestellers, die durch uns wieder in Besitz genommene Vorbehaltsware Gründen entstanden sind; ungeeignete oder unsachgemäße
im freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten oder zum Verwendung, eigenmächtige und fehlerhafte Montage oder Inbetrieb-
jeweiligen Marktpreis zu übernehmen. Der Marktpreis für die setzung durch den Besteller oder Dritte, nachträgliche Änderungs-
Vorbehaltsware wird durch einen vereidigten, von der für das Lieferwerk arbeiten durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, nach-
zuständigen Industrie- und Handelskammer benannten Sachver- lässige oder fehlerhafte Behandlung, Wartung oder Instandhaltung,
ständigen für den Besteller und uns verbindlich geschätzt. Der Verstöße gegen die Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel,
Erlös aus der Verwertung oder der Marktpreis wird nach Abzug der sowie von uns nicht zu vertretende chemische, elektrochemische
uns entstandenen Kosten mit der Zahlungsverpflichtung des Bestellers oder elektrische Einflüsse sowie außergewöhnliche Temperatur-
verrechnet. und Witterungseinflüsse.
e) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt 8. Haftung
vom Vertrag. a) Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
f) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten dieser Bedingungen für einen Schaden auf-zukommen haben, der
Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt: Die
des Bestellers in soweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
Wahl verpflichtet. und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von
7. Gewährleistung Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom
Für Mängel unserer Lieferungen und/oder Leistungen, einschl. des Besteller für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versi-
Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach folgenden cherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften
Vorschriften Gewähr: wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers,
a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich der verkaufte bzw. herge- z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
stellte Liefergegenstand, mit den Eigenschaften und Merkmalen Schadensregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig
sowie dem Verwendungszweck gemäß unserer Produktbeschrei- durch einen Mangel des Liefergegenstandes verursachte Schäden
bung. Andere oder weiter-gehende Eigenschaften und/oder Merkmale wird nicht gehaftet.
oder ein darüber hinausgehen-der Verwendungszweck gelten nur b) Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt unsere
dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Über-
bestätigt werden. nahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
b) Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich Produkthaftungsgesetz unberührt.
nach Erhalt zu überprüfen, insbesondere dahingehend, ob Mängel c) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Ver-
vorliegen, ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert oder die treter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen unseres Unter-
vereinbarte Menge über/oder unterschritten wurde. Mängel sind uns nehmens für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
c) Nicht offensichtliche Mängel der vorbezeichneten Art und nicht 9. Erfüllungsort, Teilunwirksamkeit
offensichtliche Falschlieferungen sind unverzüglich nach Sichtbar a) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Ort des Lieferwerkes.
werden, spätestens jedoch ab Lieferung zu rügen. Handelsübliche Sind von uns auch Leistungen zu erbringen (z. B. Montage), so ist
oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Erfüllungsort der Ort, an dem die Leistungen zu erbringen sind. Für
Qualität, Farbe, Höhe, Breite, Ausstattung oder des Gewichts die Zahlungspflicht des Bestellers ist Erfüllungsort die in unserer
berechtigen nicht zur Mängelrüge. Rechnung abgegebene Zahlstelle.
d) Ist die Mängelrüge begründet und nach den Ziffern 8b sowie 8c b) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben
fristgemäß vorgebracht, werden wir nach unserer Wahl die Mängel die übrigen verbindlich; eine unwirksame Bestimmung ist durch eine
beseitigen oder die mangelhaften Liefergegenstände zurücknehmen wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk-
und durch einwandfreie Liefergegenstände ersetzen (Nacherfüllung). samen möglichst nahe kommt.
Auswechsel- und Transportkosten tragen wir in einem Rahmen, der
in einem angemessenen Verhältnis zu den zu ersetzenden Materia- 10. Gerichtsstand, anwendbares Recht
lien und/oder den Mängelbeseitigungsarbeiten stehen muss; darüber a) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und
hinaus gehende Kosten trägt der Besteller. Kommen wir mit den Scheckprozesse, ist Abenberg. Wir können den Besteller jedoch
Mängelbeseitigungen, Ersatzlieferung oder Neuerbringung in auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes
Verzug, so kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen verklagen.
oder von dem betroffenen Teil des Vertrages zurücktreten; ist auch b) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt
der übrige Teil des Vertrages für ihn unverwendbar, so ist er zum ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien
Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Die vorstehenden maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Rechte bestehen auch dann, wenn der Mangel nicht beseitigt werden
kann oder für den Besteller weitere Nacherfüllungsversuche Sonstiges
unzumutbar sind oder Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung Nachdruck, fotomechanische Vervielfältigung sowie elektronische
fehlschlagen. Speicherung und Verbreitung nur mit Genehmigung des Herausgebers.
e) Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Liefergegenstände
verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Alle Abb. können ähnlich sein.
Liefergegenstandes, wenn der Besteller eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Stand 09/2019
ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegen-
standes bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
111