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AGB
1. Allgemeine Bestimmungen b) Die vereinbarten Termine für die Lieferung gelten auch mit
a) Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die
abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung Liefergegenstände ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
verbindlich. abgesandt werden können.
b) Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen c) Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den
einschließlich Vorschläge, Beratungen und sonstiger Neben- Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die
leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen uns oder unsere Zulieferanten bzw. Sub-Unternehmer
Bedingungen, Einkaufs- und/oder Bestellbedingungen des Bestellers betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen
wird hiermit widersprochen. des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten,
c) Technische und betriebliche Angaben über Gewicht, Abmessungen, z. B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen,
sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten in unseren Prospekten, Naturgewalten, Unfälle, sonstige Betriebsstörungen und
Zeichnungen und Veröffentlichungen dienen nur der generellen Infor- Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe
mation, es sei denn, im Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung oder Vormaterialien, werden die Termine um die Dauer der
ist hierauf Bezug genommen; hierin liegt jedoch nicht die Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinausgeschoben.
Zusicherung einer Eigenschaft. An Kostenvoranschlägen, Zeich- Wird uns die Erfüllung unserer Verpflichtungen durch die
nungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- Behinderung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom
und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nur mit unserer Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Besteller;
Zustimmung zugänglich gemacht werden. wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar
d) Sofern sich nach Angebotsabgabe aufgrund neuer oder geänderter ist. Als eine von uns nicht zu vertretende Behinderung im
rechtlicher Vorschriften oder neuer Forderungen von Behörden Sinne dieses Absatzes gelten in jedem Falle auch Streiks und
und Prüfstellen Änderungen der vertraglichen Verpflichtungen Aussperrungen.
ergeben, ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Belange
beider Parteien anzupassen. 5. Gefahrübergang, Versand
a) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
2. Preis, Zahlung, Sicherheit jedoch mit Verlassen des Werkes geht hinsichtlich der Lieferge-
a) Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige genstände die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann,
Nebenkosten (Lagerung, Fremdprüfung) nicht ein. Hinzu kommt wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen,
die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. z. B. Versand, Aufstellung oder Montage übernommen haben.
b) Die Zahlungen müssen zu den vereinbarten Terminen bar ohne b) Transportmittel und Transportweg sind unserer Wahl überlassen.
jeden Abzug bei uns eingehen. Gleiches gilt für die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers.
c) Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen c) Versandfertig gemeldete Liefergegenstände müssen sofort
dem Besteller nur insoweit zu, als die Gegenansprüche abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern
d) Wir nehmen diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte und als geliefert zu berechnen.
Wechsel zahlungshalber an, wenn dies ausdrücklich vereinbart d) Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese zu
wurde. Bei der Annahme von Wechseln oder Schecks wird die berechnen.
Schuld erst durch die Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle
mit der Einlösung des Wechsel- und Scheckbetrages entstehen 6. Eigentumsvorbehalt
den Kosten sind vom Besteller zu tragen. a) Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis
e) Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen gemäß zur Erfüllung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen
den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite berechnet, Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins- gegen den Besteller zustehen.
satz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz. b) Der Besteller hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in einwandfreiem
f) Bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung unserer Forderungen Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Reparaturen
durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind unverzüglich durch Fachfirmen ausführen zu lassen; er hat uns
wird berechtigt, unsere Forderungen unabhängig von der Lauf- jederzeit Auskünfte über die Vorbehaltsware, insbesondere auch
zeit etwaiger Wechsel fällig zu stellen oder Sicherheiten zu hinsichtlich des jeweiligen Standortes, bekannt zugeben. Wir
verlangen. Wir sind auch berechtigt, noch ausstehende Liefer- sind berechtigt, den Standort der Vorbehaltsware jederzeit zu
ungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen betreten; wo erforderlich, wird der Besteller uns oder unseren
Stellung von Sicherheiten auszuführen. Bevollmächtigten jederzeit Zutritt zum Standort der Vorbehaltsware
g) Wir können mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den verschaffen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur mit unserer
Besteller zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, vorherigen schriftlichen Zustimmung veräußern, verpfänden, sicher-
die der Besteller gegen uns hat. ungsübereignen, vermieten oder anderweitig überlassen
oder verändern oder den uns gemeldeten Standort verändern.
3. Verpackung Der Besteller ist verpflichtet, uns von jeder Gefährdung unseres
Sofern nicht anders vereinbart wird dem Besteller die Verpackung Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen.
gesondert in Rechnung gestellt. Statt dessen können wir – unter c) Bei Verstoß des Bestellers gegen die Verpflichtungen des Abschnitts
Berechnung von Benutzungsgebühren und Pfand – Rückgabe der 7 sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld für die Vorbehaltsware,
Verpackung verlangen. unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel, sofort fällig zu stellen
oder Sicherheiten zu verlangen. Zahlt der Besteller die gesamte
4. Termine, Erfüllungshindernisse Restschuld nicht innerhalb von 7 Tagen nach entsprechender
a) Die Termine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Aufforderung durch uns oder stellt er nicht die verlangten Sicher-
Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, insbesondere der heiten innerhalb dieser Frist, so erlischt sein Gebrauchsrecht an der
Beibringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Vorbehaltsware. Wir sind dann berechtigt, die sofortige Herausgabe
Genehmigungen, der evtl. Freigabe von Zeichnungen und des auf Kosten des Bestellers unter Ausschluss jeglicher Zurückbehal-
pünktlichen Eingangs einer etwa vereinbarten Anzahlung sowie der tungsrechte zu verlangen. Der Besteller gewährt uns schon jetzt
pünktlichen Gestellung einer etwa vereinbarten Zahlungssicherung. unwiderruflich Zutritt zum Standort der Vorbehaltsware und ermächtigt
uns, diese zurückzunehmen.
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