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AGB


            1. Allgemeine Bestimmungen                        b) Die vereinbarten  Termine für die Lieferung  gelten auch mit
            a) Vereinbarungen  – insbesondere  soweit sie  diese  Bedingungen      Meldung der Versandbereitschaft  als eingehalten,  wenn die
              abändern  – werden  erst  durch  unsere  schriftliche  Bestätigung      Liefergegenstände  ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
              verbindlich.                                      abgesandt werden können.
            b) Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen    c) Wenn  wir  an  der  Erfüllung  unserer  Verpflichtungen  durch  den
              einschließlich  Vorschläge, Beratungen und sonstiger Neben-     Eintritt unvorhergesehener  Ereignisse  gehindert  werden, die
              leistungen  erfolgen  ausschließlich  aufgrund dieser  Allgemeinen    uns  oder  unsere  Zulieferanten  bzw.  Sub-Unternehmer
              Bedingungen, Einkaufs- und/oder Bestellbedingungen des Bestellers      betreffen und die wir auch  mit  der nach  den Umständen
              wird hiermit widersprochen.                       des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten,
            c) Technische und betriebliche Angaben über Gewicht, Abmessungen,      z.  B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen,
              sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten in unseren Prospekten,   Naturgewalten,  Unfälle,  sonstige  Betriebsstörungen  und
               Zeichnungen und Veröffentlichungen dienen nur der generellen Infor-     Verzögerungen in der  Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe
              mation, es sei denn, im Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung      oder Vormaterialien, werden die  Termine um die Dauer  der
              ist hierauf Bezug genommen; hierin liegt jedoch nicht die       Behinderung  und  eine  angemessene  Anlaufzeit  hinausgeschoben.
              Zusicherung  einer Eigenschaft.  An Kostenvoranschlägen,  Zeich-     Wird  uns  die  Erfüllung  unserer  Verpflichtungen  durch  die
              nungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-      Behinderung unmöglich oder unzumutbar,  können wir  vom
              und Urheberrechte  vor, sie  dürfen Dritten nur mit unserer      Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Besteller;
              Zustimmung zugänglich gemacht werden.             wenn ihm die  Abnahme wegen der Verzögerung  nicht  zumutbar
            d) Sofern sich nach Angebotsabgabe aufgrund neuer oder geänderter      ist.  Als eine von uns nicht zu vertretende Behinderung im
              rechtlicher Vorschriften oder neuer  Forderungen von Behörden      Sinne dieses  Absatzes gelten in jedem Falle auch Streiks und
              und  Prüfstellen  Änderungen  der  vertraglichen  Verpflichtungen      Aussperrungen.
              ergeben, ist der Vertrag  unter Berücksichtigung  der Belange
              beider Parteien anzupassen.                     5. Gefahrübergang, Versand
                                                              a) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
            2. Preis, Zahlung, Sicherheit                       jedoch  mit Verlassen  des Werkes geht hinsichtlich  der Lieferge-
            a) Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige      genstände die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann,
              Nebenkosten (Lagerung, Fremdprüfung) nicht ein. Hinzu kommt       wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen,
              die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.     z. B. Versand, Aufstellung oder Montage übernommen haben.
            b) Die Zahlungen  müssen  zu  den  vereinbarten  Terminen  bar ohne    b) Transportmittel und  Transportweg sind unserer Wahl überlassen.
              jeden Abzug bei uns eingehen.                     Gleiches gilt für die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers.
            c) Ein  Zurückbehaltungsrecht  und eine  Aufrechnungsbefugnis  stehen    c) Versandfertig gemeldete Liefergegenstände müssen sofort
              dem Besteller  nur insoweit  zu, als die Gegenansprüche      abgerufen werden,  andernfalls sind wir  berechtigt, sie auf Kosten
              unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.     und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern
            d) Wir nehmen diskontfähige  und ordnungsgemäß versteuerte      und als geliefert zu berechnen.
              Wechsel zahlungshalber an, wenn dies ausdrücklich  vereinbart    d) Wir sind  berechtigt,  Teillieferungen  durchzuführen  und diese  zu
              wurde. Bei der  Annahme von Wechseln  oder Schecks  wird die      berechnen.
              Schuld erst durch die Einlösung getilgt. Diskontspesen  und alle
              mit der Einlösung  des Wechsel-  und Scheckbetrages  entstehen   6. Eigentumsvorbehalt
              den Kosten sind vom Besteller zu tragen.        a) Der Liefergegenstand bleibt  unser Eigentum  (Vorbehaltsware)  bis
            e) Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen gemäß       zur Erfüllung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen
              den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite  berechnet,      Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
              mindestens  aber Zinsen  in Höhe von 5 % über dem Basiszins-     gegen den Besteller zustehen.
              satz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz.  b) Der  Besteller  hat  die  Pflicht,  die  Vorbehaltsware  in  einwandfreiem
            f)  Bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung unserer Forderungen      Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Reparaturen
              durch Verschlechterung der  Kreditwürdigkeit des Bestellers sind       unverzüglich  durch  Fachfirmen  ausführen  zu  lassen;  er  hat  uns
              wird berechtigt,  unsere Forderungen  unabhängig  von der Lauf-     jederzeit  Auskünfte  über  die  Vorbehaltsware,  insbesondere  auch
              zeit etwaiger Wechsel fällig zu stellen oder Sicherheiten zu      hinsichtlich  des jeweiligen Standortes, bekannt zugeben. Wir
              verlangen. Wir sind auch berechtigt, noch ausstehende  Liefer-     sind berechtigt, den Standort der Vorbehaltsware jederzeit zu
              ungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung  oder gegen      betreten; wo erforderlich,  wird der Besteller uns oder unseren
              Stellung von Sicherheiten auszuführen.            Bevollmächtigten  jederzeit  Zutritt zum Standort der Vorbehaltsware
            g) Wir  können mit  sämtlichen Forderungen, die uns gegen den       verschaffen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur mit unserer
              Besteller zustehen, gegen sämtliche  Forderungen aufrechnen,      vorherigen schriftlichen Zustimmung veräußern, verpfänden, sicher-
              die der Besteller gegen uns hat.                 ungsübereignen,  vermieten  oder  anderweitig  überlassen
                                                                oder verändern oder den uns gemeldeten Standort verändern.
            3. Verpackung                                       Der  Besteller  ist  verpflichtet,  uns  von  jeder  Gefährdung  unseres
            Sofern nicht anders vereinbart wird dem Besteller die Verpackung       Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen.
            gesondert  in Rechnung gestellt.  Statt dessen  können  wir – unter    c) Bei Verstoß des Bestellers gegen die Verpflichtungen des Abschnitts
            Berechnung von Benutzungsgebühren  und Pfand – Rückgabe der       7 sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld für die Vorbehaltsware,
            Verpackung verlangen.                               unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel, sofort fällig zu stellen
                                                                oder Sicherheiten zu verlangen. Zahlt der Besteller die gesamte
            4. Termine, Erfüllungshindernisse                   Restschuld  nicht innerhalb  von 7  Tagen nach  entsprechender
            a) Die  Termine gelten  nur unter der Voraussetzung  rechtzeitiger      Aufforderung durch uns oder stellt er nicht die verlangten Sicher-
              Klarstellung  aller Einzelheiten  des  Auftrages,  insbesondere  der      heiten innerhalb dieser Frist, so erlischt sein Gebrauchsrecht an der
              Beibringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und      Vorbehaltsware. Wir sind dann berechtigt, die sofortige Herausgabe
              Genehmigungen, der evtl. Freigabe von Zeichnungen und des       auf Kosten des Bestellers unter Ausschluss  jeglicher Zurückbehal-
              pünktlichen Eingangs einer etwa vereinbarten Anzahlung sowie der      tungsrechte zu verlangen. Der  Besteller gewährt  uns schon jetzt
              pünktlichen Gestellung einer etwa vereinbarten Zahlungssicherung.    unwiderruflich Zutritt zum Standort der Vorbehaltsware und ermächtigt
                                                                uns, diese zurückzunehmen.





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